Veröffentlichung Gemeindeerlass

  30.12.2020 , Wattenwil

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Sigriswil an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2020, gestützt auf das Feuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Sigriswil, Art. 21 lit. e, die Ausführungsbestimmungen genehmigt hat.

Die Ausführungsbestimmungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft und können bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Der Gemeinderat


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