Teilrevision Benützungsver - ordnung Gemeindeliegenschaften; Inkrafttreten

  17.03.2021 , Wattenwil

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an seiner Sitzung vom 8. März die geringfügig angepasste Benützungsverordnung Gemeindeliegenschaften genehmigt hat. Die Änderungen betreffen die Gebühren für den neuen Sportplatz beim Schulhaus Längmatt (Anhang II).

Die Benützungsverordnung Gemeindeliegenschaften tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Juni 2021 in Kraft. Die Verordnung mit den Tarifen kann unter www.wattenwil.ch/kultur/raumreservationen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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