Teilrevision Friedhofreglement per 1. April 2021

  10.03.2021 , Wattenwil

Gemäss Art. 42 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums nach Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 GO alle Gemeindereglemente, mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 8. März der Teilrevision des Friedhofreglements per 1. April 2021 zugestimmt. Die Änderungen betreffen zwei Tarife in Anhang I:
– Gemeinschaftsgrab neu Fr. 220.– (bisher Fr. 200.–)
– Anschriftstafel neu Fr. 200.– (bisher Fr. 220.–)

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Friedhofreglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen ab 12. März durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Friedhofreglement zur Genehmigung der Gemeindeversammlung unterbreitet wird. Das überarbeitete Reglement kann am Schalter der Abteilung Präsidiales eingesehen werden.
Der Gemeinderat


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