Kommunale Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021

  14.04.2021 , Wattenwil

Angesichts der Covid-19-Situation hat der Gemeinderat beschlossen, auf die für den 16. Juni 2021 geplante Gemeindeversammlung zu verzichten und am 13. Juni 2021 gemeinsam mit den eidgenössischen Vorlagen eine Urnenabstimmung durchzuführen. Der Regierungsstatthalter hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Folgende kommunale Vorlage kommt zur Abstimmung:
– Jahresrechnung 2020

Botschaftstext
Die Jahresrechnung 2020 und die Erläuterungen zur Vorlage können ab Donnerstag, 6. Mai, unter www.wattenwil.ch oder bei der Abteilung Präsidiales eingesehen werden. Die Erläuterungen werden zudem zusammen mit dem Abstimmungsmaterial bis spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstermin verschickt.

Ausübung des Abstimmungsrechts
– Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wattenwil wohnhaft sind.
– Das Abstimmungsmaterial (inkl. Erläuterungen zu den Vorlagen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Freitag, 11. Juni, 16.00 Uhr, persönlich ein Duplikat verlangen.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Lokal an der Vorgasse 1 wie folgt geöffnet: Sonntag, 13. Juni, 10.00 bis 11.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit dem persönlich unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung an der Vorgasse 1 eingeworfen werden (letzte Leerung Samstag, 12. Juni, 18.00 Uhr). Im Übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet bei der Gemeindeverwaltung (Vorgasse 1) statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www.wattenwil.ch publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.
Der Gemeinderat


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