Ordentliche Versammlung der Burgergemeinde Wattenwil

  14.04.2021 , Wattenwil

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Dienstag, 18. Mai 2021, 20.00 Uhr, in der Aula des Oberstufenzentrums, Hagenstrasse 7 b, 3665 Wattenwil

Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2020; Kenntnisnahme
2. Burgerrechnung 2020; Beratung und Genehmigung
3. Datenschutzbericht; Kenntnisnahme
4. Orientierungen
a) aus dem Burgerrat
b) des Revierförsters
5. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zum Traktandum 2 liegen ab Montag, 3. Mai, bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Beschlüsse der Burgergemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften (Rügepflicht) ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Einladung und Stimmrecht
Freundlich eingeladen zur Burgergemeindeversammlung und stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet sind.

Covid-19-Massnahmen
Die einschlägigen Vorschriften über die Schutzmassnahmen sind einzuhalten. Damit wird den Abstand von 1,5 Meter gewähren können, hat sich der Burgerrat entschieden, die Burgergemeindeversammlung wiederum in der Aula des Oberstufenzentrums durchzuführen. Es gilt Maskenpflicht.
Burgerrat Wattenwil


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