Sperrgutabfuhr

  07.04.2021 , Wattenwil

Die Sperrgutabfuhr findet Dienstag, 13. April an den üblichen Kehrichtsammelplätzen statt.

Als Sperrgut gelten brennbare Abfälle und Gegenstände, die in den Kehrichtsäcken nicht untergebracht werden können. Keine Elektronikgeräte!
– Maximalgewicht bis 5 kg Länge, max. 1 m Durchmesser, max. 50 cm = 1 rote Gebührenmarke
– Maximalgewicht bis 10 kg Länge, max. 1 m Durchmesser, max. 50 cm = 1 blaue Gebührenmarke
– Maximalgewicht bis 18 kg Länge, max. 1 m Durchmesser, max. 50 cm = 1 grüne Gebührenmarke
– Maximalgewicht bis 50 kg = 1 orange Gebührenmarke*

* Bezugsstelle Gemeindeschreiberei
Tiefbaukommission Wattenwil


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