Neues Reglement für die Spezialfinanzierung «Werterhalt Liegenschaften Oberstufenschulzentrum des Verwaltungsvermögens» per 1. Januar 2022

  25.08.2021 , Wattenwil

Gemäss Art. 42 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums nach Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 GO alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 16. August 2021 der Inkraftsetzung des Reglements für die Spezialfinanzierung «Werterhalt Liegenschaften Oberstufenschulzentrum des Verwaltungsvermögens» per 1. Januar 2022 zugestimmt.

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen ab 26. August durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement für die Spezialfinanzierung «Werterhalt Liegenschaften Oberstufenschulzentrum des Verwaltungsvermögens» zur Genehmigung der Gemeindeversammlung unterbreitet wird. Das Reglement kann am Schalter der Abteilung Präsidiales eingesehen werden.
Der Gemeinderat


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