Öffentliche Auflage

  29.09.2021 , Wattenwil

Geringfügige Änderung des Baureglements
(Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung)

Der Gemeinderat Wattenwil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes, die geringfügigen Änderungen des Baureglements nach Art. 60 Abs. 3 BauG, in Verbindung mit Art. 122 Abs. 7 BauV zur öffentlichen Auflage.

Die Auflage beinhaltet die Änderung des Baureglements im Anhang A112 (Abgrabungen).

Auflageort und -dauer
Die Akten liegen vom 30. September bis 1. November auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden.

Wattenwil, 27. September 2021
Der Gemeinderat


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