Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung

  28.10.2021 , Wattenwil

Gemäss Gemeindeordnung Art. 42 Abs. 1 Bst. c erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordung.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2021 das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung für die Gemeinde Wattenwil beschlossen.

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung, unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden muss. Das Reglement liegt während der Referendumsfrist vom 28. Oktober bis 27. Dezember in der Gemeindeverwaltung Wattenwil öffentlich auf (bitte die geltenden Öffnungszeiten beachten).
Ein allfälliges Begehren ist somit während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil, einzureichen.

Wattenwil, 25. Oktober 2021
Gemeinderat Wattenwil


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