Ordentliche Burgergemeindeversammlung

  04.11.2021 , Wattenwil

Dienstag, 7. Dezember 2021, 20.00 Uhr, im neuen Forstgebäude Schattbuche, Stafelalp, 3665 Wattenwil

Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 18. Mai 2021;
Kenntnisnahme
2. Wahl eines Burgerrates
3. Gürbe Forst AG; Orientierung
4. a) Kreditantrag Optimierung Fernwärme; Beschlussfassung
b) Kreditantrag Burgisteinstrasse 20; Beschlussfassung
5. Budget 2022; Beratung Beschlussfassung
6. Finanzplan 2022–2026; Kenntnisnahme
7. Kreditabrechnung Schattbuche; Kenntnisnahme
8. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zum Traktandum 5 liegen ab Freitag, 26. November, bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Beschlüsse der Burgergemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften (Rügepflicht) ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Einladung und Stimmrecht
Freundlich eingeladen zur Burgergemeindeversammlung und stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet sind.
Burgerrat Wattenwil


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