Verordnung über die Berechtigungsregeln GERES / ZPV; Ausserkraftsetzung

  18.11.2021 , Wattenwil

In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 lit. b der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an seiner Sitzung vom 8. November 2021 die Verordnung über die Berechtigungsregeln GERES / ZPV vom 20. Februar 2017 per 30. November 2021 ersatzlos aufgehoben hat.

Neu sind die Berechtigungsregeln auf kantonaler Ebene im Anhang 3 der Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform enthalten. Da keine weitergehenden Bestimmungen nötig sind, kann die kommunale Verordnung aufgehoben werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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