Geringfügige Änderung des Baureglements (Aktualisierung der baurechtlichen Grund ordnung)

  02.12.2021 , Wattenwil

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Wattenwil hat die geringfügige Änderung des Baureglements im Anhang A112 (Abgrabungen) am 24. November 2021 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Wattenwil, 26. November 2021
Der Gemeinderat


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