Öffentliche Planauflage Geringfügige Änderung des Zonenplans

  02.12.2021 , Wattenwil

Der Gemeinderat Wattenwil beabsichtigt im Ausschnitt «Mettlen-Gmeis» eine Fläche der Parzelle Wattenwil-Gbbl. Nr. 2597 (111,143 m2) auszuzonen und südostlich angrenzend auf der Parzelle Wattenwil-Gbbl. Nr. 2531 (110,373 m2) einzuzonen, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die erwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 3. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022 in der Gemeindeverwaltung Wattenwil öffentlich auf. Der Gemeinderat Wattenwil beabsichtigt, die Änderung der Bauzonenanpassung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 6 Bauverordnung vom 6. März 1985 zu beschliessen.

Innert der Auflagefrist kann gegen das geringfügige Verfahren und die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil schriftlich und begründet Einsprache eingereicht werden.

Wattenwil, 26. November 2021
Gemeinderat Wattenwil


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