Geringfügige Änderung des Zonenplans im Ausschnitt «Mettlen-Gmeis» nach Art. 122 Abs. 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
03.03.2022 , WattenwilBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Wattenwil hat die geringfügige Änderung des Zonenplans im Ausschnitt «Mettlen-Gmeis» (Auszonung einer Fläche der Parzelle Wattenwil-Gbbl. Nr. 2597 (111,143 m2) und südöstlich angrenzend Einzonung einer Fläche auf der Parzelle Wattenwil-Gbbl. Nr. 2531 (110,373 m2) am 21. Februar 2022 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Wattenwil, 3. März 2022
Der Gemeinderat
Gemeinde Wattenwil
