Teilrevision Benützungsverordnung Gemeindeliegenschaften; Inkrafttreten
17.03.2022 , WattenwilIn Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an seiner Sitzung vom 7. März 2022 die geringfügig angepasste Benützungsverordnung Gemeindeliegenschaften genehmigt hat. Die wesentlichen Änderungen betreffen den fehlenden Rechtsanspruch für eine Benützungsbewilligung und das Inkrafttreten (Art. 4, 10a, 28 und Art. 34 Abs. 5).
Die Benützungsverordnung Gemeindeliegenschaften tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. April 2022 in Kraft. Die Verordnung mit den Tarifen kann unter www.wattenwil.ch/kultur/raumreservationen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat
