Ordentliche Burgergemeindeversammlung
14.04.2022 , WattenwilDienstag, 17. Mai 2022, 20.00 Uhr, im neuen Forstgebäude Schattbuche, Stafelalp, 3665 Wattenwil
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021; Kenntnisnahme
2. Burgerrechnung 2021; Beratung und Genehmigung
3. Datenschutzbericht; Kenntnisnahme
4. Orientierungen
a) aus dem Burgerrat
b) des Revierförsters
5. Verschiedenes
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Beschlüsse der Burgergemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften (Rügepflicht) ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Einladung und Stimmrecht
Freundlich eingeladen zur Burgergemeindeversammlung und stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet sind.
Burgerrat Wattenwil
