Totalrevision Gebührenreglement und -tarif per 1. Juni 2022

  07.04.2022 , Wattenwil

Gemäss Gemeindeordnung Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums alle Gemeindereglemente, mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 29. März 2022 die Totalrevision des Gebührenreglements und des dazugehörigen Gebührentarifs per 1. Juni 2022 beschlossen.

Das Reglement liegt bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann eingesehen werden. Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können ab 7. April innert 60 Tagen durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Gebührenreglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Der Gemeinderat


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