Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  05.05.2022 , Wattenwil

Dienstag, 14. Juni 2022, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage der Oberstufenschule Wattenwil, Hagen

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2021; Genehmigung
2. Jahresbericht 2021 der Resultateprüfungskommission; Genehmigung
3. Massnahmenausführung des 1. Teilprojekts des Verkehrsrichtplans; Genehmigung Rahmenkredit
4. Kreditabrechnung Neubau KITS; Kenntnisnahme
5. Verschiedenes
a) Orientierungen
b) Verschiedenes

Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1–4 liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Jahresrechnung 2021 kann auch unter www.wattenwil.ch heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Covid-19
Gemäss den aktuellen Bestimmungen sind keine Schutzmassnahmen erforderlich. Sollten neue Vorschriften erlassen werden, sind wir dafür besorgt, dass diese entsprechend umgesetzt werden. Über allfällige Massnahmen würden wir auf unserer Website informieren.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 12 GG).
Der Gemeinderat


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