Protokoll der Gemeindeversammlung; Auflage

  30.06.2022 , Wattenwil

Gemäss Art. 32 des Reglements über das Verfahren an der Gemeindeversammlung sowie über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Wattenwil, liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 14. Juni ab 23. Juni während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Einsprachen sind schriftlich bis Mittwoch, 13. Juli, an den Gemeinderat Wattenwil, Vorgasse 1, Postfach 98, 3665 Wattenwil, zu richten.


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