Totalrevision Gebührenreglement; Inkraftsetzung per 1. Juni 2022

  16.06.2022 , Wattenwil

Der Gemeinderat hat am 29. März das totalrevidierte Gebührenreglement genehmigt. Gemäss Gemeindeordnung Art. 42 Abs. 1 Bst. c unterliegt dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Mitteilung im Thuner Amtsanzeiger erfolgte am 7. sowie 14. April. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung der Totalrevision des Gebührenreglements rückwirkend per 1. Juni bekannt. Alle widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben.
Der Gemeinderat


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