Hundetaxe 2022

  14.07.2022 , Wattenwil

Gemäss Gebührenreglement Art. 48b sowie Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes muss für jeden Hund, der am 1. August 2022 in der Gemeinde Wohnsitz hat und sechs Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese beträgt unverändert

Fr. 100.– für jeden Hund.

Bisher in der Gemeinde Wattenwil nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens Freitag, 5. August bei der Finanzverwaltung anzumelden. Wie in den Vorjahren wird allen Hundehaltern die Hundetaxe im August in Rechnung gestellt. Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass seit 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (Amicus) geführt werden müssen. Ein Verkauf oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer sind der Finanzverwaltung zu melden.

Finanzverwaltung Wattenwil
Tel. 033 359 59 31
finanzverwaltung@wattenwil.ch


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