Teilrevision Gemeindeverordnung per 1. August 2022

  21.07.2022 , Wattenwil

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli die teilrevidierte Gemeindeverordnung gemäss Art. 44 Gemeindeordnung genehmigt. In dieser Verordnung werden organisatorische Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung und des Gemeinderates geregelt. Die Teilrevision beinhaltet die Ergänzung von drei Aufgaben im Funktionendiagramm (Anhang 2). Die Änderungen treten per 1. August in Kraft. Die Verordnung ist unter www.wattenwil.ch in der Rubrik Online-Schalter aufgeschaltet.

Der Gemeinderat


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