Teilrevision Gemeindeverordnung per 1. Oktober 2022
22.09.2022 , Wattenwil19. September 2022 die teilrevidierte Gemeindeverordnung gemäss Art. 44 Gemeindeordnung genehmigt. In dieser Verordnung werden organisatorische Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung und des Gemeinderats geregelt. Die Teilrevision beinhaltet die Ergänzung von zwei Aufgaben sowie die Präzisierung und Neuregelung der Zuständigkeiten im Verkehrswesen im Funktionendiagramm (Anhang 2). Die Änderungen treten per 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Verordnung ist unter www.watten wil.ch in der Rubrik Online-Schalter aufgeschaltet.
Der Gemeinderat
