Totalrevision Personalverordnung; Inkrafttreten per 1. Januar 2023
27.10.2022 , WattenwilIn Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2022 die totalrevidierte Personalverordnung genehmigt hat. Gleichzeitig wurde auch das Personalreglement totalrevidiert (siehe Publikation i. S. fakultatives Referendum).
Die Personalverordnung tritt unter Vorbehalt allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Verordnung kann am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat
