Protokoll Gemeindeversammlung; Auflage

  15.12.2022 , Wattenwil

Gemäss Art. 32 des Reglements über das Verfahren an der Gemeindeversammlung sowie über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Wattenwil, liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 ab Montag, 12. Dezember, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die 20-tägige Frist wird bis Freitag, 6. Januar 2023 verlängert, da die Gemeindeverwaltung aufgrund der Feiertage vom 24. Dezember 2022 bis 2. Januar 2023 geschlossen bleibt.

Einsprachen sind schriftlich bis Freitag, 6. Januar 2023, an den Gemeinderat Wattenwil, Vorgasse 1, Postfach 98, 3665 Wattenwil, zu richten.


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