Totalrevision Personalreglement per 1. Januar 2023; fakultatives Referendum

  03.11.2022 , Wattenwil

Gemäss Gemeindeordnung Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 18. Oktober 2022 die Totalrevision des Personalreglements per 1. Januar 2023 beschlossen.

Das Reglement liegt bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann eingesehen werden.

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können ab 27. Oktober innert 60 Tagen durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Personalreglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Der Gemeinderat


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