Totalrevision Personalreglement; Inkraftsetzung 1. Januar 2023

  12.01.2023 , Wattenwil

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Der Gemeinderat hat am 18. Oktober 2022 das total revidierte Personalreglement genehmigt. Gemäss Gemeindeordnung Art. 42 Abs. 1 Bst. c unterliegt dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Mitteilung im Thuner Amtsanzeiger erfolgte am 27. Oktober sowie 3. November 2022. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung vom total revidierten Personalreglement per 1. Januar 2023 bekannt. Alle widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben.
Der Gemeinderat


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