Sperrgutabfuhr

  30.03.2023 , Wattenwil

Die Sperrgutabfuhr findet Dienstag, 11. April an den üblichen Kehrichtsammelplätzen statt.

Als Sperrgut gelten brennbare Abfälle und Gegenstände, die in den Kehrichtsäcken nicht untergebracht werden können. Keine Elektronikgeräte!
– Maximalgewicht bis 5 kg Länge, max. 1 m Durchmesser, max. 50 cm = 1 rote Gebührenmarke
– Maximalgewicht bis 10 kg Länge, max. 1 m Durchmesser, max. 50 cm = 1 blaue Gebührenmarke
– Maximalgewicht bis 18 kg Länge, max. 1 m Durchmesser, max. 50 cm = 1 grüne Gebührenmarke
– Maximalgewicht bis 50 kg = 1 orange Gebührenmarke*

* (Bezugsstelle Gemeindeschreiberei)

Tiefbaukommission Wattenwil


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote