Burgergemeinde Wattenwil

  04.05.2023 , Wattenwil

Organisationsreglement; Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Burgergemeinde Wattenwil am 14. Dezember 2022 beschlossene Organisationsreglement vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 24. März 2023 mit Änderungen genehmigt wurde. Das Organisationsreglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen der Genehmigung verfügten Änderungen kann innert 30 Tagen nach Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde ist zu begründen und in zwei Exemplaren einzureichen. Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).

Namens der Burgergemeinde Wattenwil
Der Burgerrat


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