Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
11.05.2023 , WattenwilDienstag, 13. Juni 2023, 20.00 Uhr, in der Aula der Oberstufenschule Wattenwil, Hagen
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2022; Genehmigung
2. Jahresbericht 2022 der Resultateprüfungskommission; Genehmigung
3. Verschiedenes
a) Orientierungen
b) Verschiedenes
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Jahresrechnung 2022 kann auch unter www.wattenwil.ch heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 12 GG).
Der Gemeinderat
