Baupublikation Wattenwil
19.06.2019 Baupublikationen, WattenwilGesuchsteller / Bauherrschaft: Herr Urs Engeloch, Raineggen 10, 3665 Wattenwil.
Projektverfasser: Martin Hadorn, Seematt 21, 3636 Längenbühl.
Vorhaben: Rückbau Schuppen 28a und Teilabbruch DG Ostseite Wohnhaus 28, Ersatz Ölheizung durch Holzschnitzel-Fernheizung, neue Erschliessung, neue Zufahrt für Gesamtbebauung. Neubau EFH 28c, Aufbau 3½-Zimmer-Wohnung auf Flachdach mit Satteldach und Fassadendämmung 28a. Neubau Garagen mit 2½-Zimmer-Wohnung 28b. Neubau Garagen mit Campingfässer und Sanitärcontainer 28b. Neubau Autounterstand. Erstellen einer Fernheizungserschliessung.
Standort / Parzelle: Blumensteinstrasse 28, Parzelle Nr. 1319.
Koordinaten: 2 605 300 / 1 179 150.
Ausnahmen: Überschreitung Geschossigkeit, best. Wohnhaus 28 (Art. 29 GBR) Bauen im Gewässerabstand (Art. 71 GBR) Bauen im Strassenabstand (Art. 80 SG)
Anschluss an die Wasserversorgung «Gmeis» (Art. 3.1/6.1/6.2 Gde-Wasserreglement).
Besonderes: Beanspruchung Gestaltungsfreiheit (Art. 75 BauG).
Nutzungszone: Wohn- und Arbeitszone
WA2.
Schutzobjekt: Nein.
Schutzzone: Keine.
Gewässerschutzzone: Gewässerschutzbereich A.
Gewässerschutzmassnahmen: Trennsystem.
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung Wattenwil.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
22. Juli 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Einsprachestelle, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Wattenwil, 14. Juni 2019
RegioBV Westamt