Gerichtliches Verbot

  29.06.2023 Verbote

Die Baurechtsberechtigte, Coop Mineraloel AG, des Grundstücks Heimberg Gbbl-Nr. 623 (Bernstrasse 196, 3627 Heimberg) lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

Verboten ist insbesondere das Parkieren von Fahrzeugen aller Art durch Unbefugte.

Ausgenommen hiervon sind Kundinnen und Kunden des Coop Pronto Shops mit Tankstelle während des Tankstellen- und Ladenbesuchs.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.

Allschwil, 31. Mai 2023

Für die Baurechtsberechtigte: sig. Roger Oser sig. Flavio Gschwind

Richterlich bewilligt: Thun, 20. Juni 2023

Regionalgericht Oberland, Zivilabteilung: sig. Neuhaus, Gerichtspräsidentin

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.


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