Verbote

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Richterliches Verbot

Unberechtigten wird das Abstellen und Parkieren von Motorfahrzeugen aller Art auf der Parzelle Thun 1 Gbbl.-Nr. 682, Freienhofgasse 3 in Thun, oberirdisch entlang des Aarequais und im Bereich der Hotelvorfahrt, auch nachts und an Sonnund Feiertagen, verboten.

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Richterliches Verbot

Unberechtigten wird das Abstellen und Parkieren von Motorfahrzeugen aller Art auf der Parzelle Thun 1 Gbbl.-Nr. 682, Freienhofgasse 3 in Thun, oberirdisch entlang des Aarequais und im Bereich der Hotelvorfahrt, auch nachts und an Sonnund Feiertagen, verboten.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 2713 und 2714 (Schiffmatte) lässt hiermit die Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 2713 und 2714 (Schiffmatte) lässt hiermit die Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstückes Sigriswil Gbbl-Nr. 1365 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstückes Sigriswil Gbbl-Nr. 1365 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die MIS – Meister Immo Service GmbH als Eigentümerin des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg) Grundbuchblatt-Nr. 4551 mit den Gebäuden Gummweg 118 und Gummweg 118A, lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot beleg ...
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Gerichtliches Verbot

Die MIS – Meister Immo Service GmbH als Eigentümerin des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg) Grundbuchblatt-Nr. 4551 mit den Gebäuden Gummweg 118 und Gummweg 118A, lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot beleg ...
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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 909 an der Marienstrasse 34 und 36, 3604 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 909 an der Marienstrasse 34 und 36, 3604 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Die Eigentümer des Grundstücks Stocken-Höfen 1 (Höfen)-Grundbuchblatt Nr. 742 (Stockhornstrasse Nr. 12) lassen das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Die Eigentümer des Grundstücks Stocken-Höfen 1 (Höfen)-Grundbuchblatt Nr. 742 (Stockhornstrasse Nr. 12) lassen das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Die Dienstbarkeitsberechtigten des Grundstücks Nr. 569 lassen das genannte Grundstück (Parkplätze Nr. 1 und 2) gegen jegliche Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Die Dienstbarkeitsberechtigten des Grundstücks Nr. 569 lassen das genannte Grundstück (Parkplätze Nr. 1 und 2) gegen jegliche Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Die Eigentümer des Grundstücks Stocken-Höfen 1 (Höfen)-Grundbuchblatt Nr. 826 (Stockhornstrasse Nr. 10) lassen das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Die Eigentümer des Grundstücks Stocken-Höfen 1 (Höfen)-Grundbuchblatt Nr. 826 (Stockhornstrasse Nr. 10) lassen das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Die Eigentümerschaft / Nutzniesser des Grundstück Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 3916 lassen hiermit die vor Ort gekennzeichneten Besucherparkplätze auf Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 3916 gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Die Eigentümerschaft / Nutzniesser des Grundstück Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 3916 lassen hiermit die vor Ort gekennzeichneten Besucherparkplätze auf Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 3916 gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerschaft des Grundstückes Thun 1 (Thun) Gbbl-Nr. 668 / im Bälliz 12 in Thun lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerschaft des Grundstückes Thun 1 (Thun) Gbbl-Nr. 668 / im Bälliz 12 in Thun lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 3140 an der Pestalozzistrasse 85, 87 und 89, 3600 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 3140 an der Pestalozzistrasse 85, 87 und 89, 3600 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg 12, Steffisburg 1 (Steffisburg) Grundbuchblatt 4586, lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Stockwerkeigentümer des Grundstücks Thun 1 Gbbl.-Nr. 521 an der Mittlere Strasse 13 und 15, 3600 Thun, lassen hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Die Stockwerkeigentümer des Grundstücks Thun 1 Gbbl.-Nr. 521 an der Mittlere Strasse 13 und 15, 3600 Thun, lassen hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 46 |ässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 46 |ässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 216 (Mühleweg 8, 3612 Steffisburg und Unterdorfstrasse 13, 3612 Steffisburg) lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 216 (Mühleweg 8, 3612 Steffisburg und Unterdorfstrasse 13, 3612 Steffisburg) lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Rechnungsruf zur Aufnahme des öffentlichen Inventars, Nachlass Schlup Peter

Verstorbene Person: Schlup Peter Heimatort: Rapperswil BE Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 17. November 1944 Todesdatum: 2. August 2025 Wohnhaft gewesen: Gurnigelweg 18, 3612 Steffisburg Angaben zum Rechnungsruf: Über den Nachlass des aufgeführten Erblassers wurde die Aufnahme ...
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Verstorbene Person: Schlup Peter Heimatort: Rapperswil BE Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 17. November 1944 Todesdatum: 2. August 2025 Wohnhaft gewesen: Gurnigelweg 18, 3612 Steffisburg Angaben zum Rechnungsruf: Über den Nachlass des aufgeführten Erblassers wurde die Aufnahme ...
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Betriebshelferdienst Region Thun

Der Betriebshelferdienst kann nach Möglichkeit landwirtschaftlichen Betrieben gut ausgebildete Betriebshilfen zur Verfügung stellen. Bei Krankheit, Unfall, Militärdienst, Arbeitsüberlastung und Ferien können bei Christa Reusser, Burghalten 13, 3623 Teuffenthal, Tel. 079 285 ...
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Der Betriebshelferdienst kann nach Möglichkeit landwirtschaftlichen Betrieben gut ausgebildete Betriebshilfen zur Verfügung stellen. Bei Krankheit, Unfall, Militärdienst, Arbeitsüberlastung und Ferien können bei Christa Reusser, Burghalten 13, 3623 Teuffenthal, Tel. 079 285 ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Reutigen 2 (Zwieselberg)-Grundbuchblatt Nr. 225 (Gebäude Glütsch 8, 8a und 8b) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Reutigen 2 (Zwieselberg)-Grundbuchblatt Nr. 225 (Gebäude Glütsch 8, 8a und 8b) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Wattenwil-Grundbuchblatt Nr. 696 (Bälliz 1) lässt hiermit das Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Wattenwil-Grundbuchblatt Nr. 696 (Bälliz 1) lässt hiermit das Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 Gbbl-Nr. 3423 (Bälliz 1, 3600 Thun) lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 Gbbl-Nr. 3423 (Bälliz 1, 3600 Thun) lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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