Öffentliche Planauflage
29.06.2023 HeiligenschwendiAnpassung des Baureglements an die Bestimmungen der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)
Der Gemeinderat Heiligenschwendi bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung des Baureglements (Umsetzung der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen, BMBV) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23. Juni bis 24. Juli, in der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, bim Schuelhus 195a, 3625 Heiligenschwendi, einzureichen.
Heiligenschwendi, 22. Juni 2023
Einwohnergemeinde Heiligenschwendi
Der Gemeinderat
