Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 26 Abs. 1 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Auffahrtstage, von Mittwoch, 28. Mai, 16.00 Uhr bis und mit Freitag, 30. Mai geschlossen. Ab Montag, 2. Juni gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten:
Delegiertenversammlung Mittwoch, 18. Juni 2025, 19.00 Uhr, im Schlössli (Gemeindeverwaltung) 1. Stock, Schoren 1, Oberhofen
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Auffahrtstage, von Mittwoch, 28. Mai, 16.00 Uhr bis und mit Freitag, 30. Mai geschlossen. Ab Montag, 2. Juni gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten:
Delegiertenversammlung Mittwoch, 18. Juni 2025, 19.00 Uhr, im Schlössli (Gemeindeverwaltung) 1. Stock, Schoren 1, Oberhofen
Donnerstag, 5. Juni 2025, 20.00 Uhr, Saal Schulhaus, Heiligenschwendi
Der Wahlausschuss für die Wahl des/der Regierungsstatthalter/in im Verwaltungskreis Thun vom 18. Mai setzt sich wie folgt zusammen:
Donnerstag, 5. Juni 2025, 20.00 Uhr, Saal Schulhaus, Heiligenschwendi
Der Wahlausschuss für die Wahl des/der Regierungsstatthalter/in im Verwaltungskreis Thun vom 18. Mai setzt sich wie folgt zusammen:
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Heiligenschwendi die nachstehende Verordnung erlassen hat:
Papiersammlung Dienstag, 25. März, ab 8.20 Uhr
Protokollauflage Delegiertenversammlung Nähere Angaben siehe unter der Gemeinde Oberhofen.
Der Schulverbandsrat Hilterfingen hat für die Legislatur 2025 – 2028 die Funktionen festgelegt.
Nähere Angaben siehe unter der Gemeinde Oberhofen.
Nähere Angaben siehe unter der Gemeinde Oberhofen.
Die Ressortzuteilung inkl. Stellvertretung des Gemeinderates wurde an der Sitzung vom 28. Januar wie folgt beschlossen: