Gemäss Art. 83 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2025 ab 27. Juni während dreissig Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung Heiligenschwendi am 5. Juni beschlossene Stromversorgungsreglement per 1. Juli 2025 in Kraft treten wird.
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 26 Abs. 1 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Auffahrtstage, von Mittwoch, 28. Mai, 16.00 Uhr bis und mit Freitag, 30. Mai geschlossen. Ab Montag, 2. Juni gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten:
Delegiertenversammlung Mittwoch, 18. Juni 2025, 19.00 Uhr, im Schlössli (Gemeindeverwaltung) 1. Stock, Schoren 1, Oberhofen
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Auffahrtstage, von Mittwoch, 28. Mai, 16.00 Uhr bis und mit Freitag, 30. Mai geschlossen. Ab Montag, 2. Juni gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten:
Delegiertenversammlung Mittwoch, 18. Juni 2025, 19.00 Uhr, im Schlössli (Gemeindeverwaltung) 1. Stock, Schoren 1, Oberhofen
Donnerstag, 5. Juni 2025, 20.00 Uhr, Saal Schulhaus, Heiligenschwendi
Der Wahlausschuss für die Wahl des/der Regierungsstatthalter/in im Verwaltungskreis Thun vom 18. Mai setzt sich wie folgt zusammen:
Donnerstag, 5. Juni 2025, 20.00 Uhr, Saal Schulhaus, Heiligenschwendi
Der Wahlausschuss für die Wahl des/der Regierungsstatthalter/in im Verwaltungskreis Thun vom 18. Mai setzt sich wie folgt zusammen:
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Heiligenschwendi die nachstehende Verordnung erlassen hat:
Papiersammlung Dienstag, 25. März, ab 8.20 Uhr
Protokollauflage Delegiertenversammlung Nähere Angaben siehe unter der Gemeinde Oberhofen.
Der Schulverbandsrat Hilterfingen hat für die Legislatur 2025 – 2028 die Funktionen festgelegt.
Nähere Angaben siehe unter der Gemeinde Oberhofen.