Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung «Haltenegg»

  11.06.2026 Heiligenschwendi

Der Gemeinderat Heiligenschwendi bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung «Haltenegg» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Überbauungsordnung «Haltenegg» liegt vom 12. Juni bis und mit 13. Juli in der Gemeindeverwaltung auf. Die Mitwirkungsunterlagen bestehen aus Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften, Zonenplanänderung und Erläuterungsbericht.

Rechtsmittelbelehrung
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi einzureichen.

Heiligenschwendi, 1. Juni 2026
Der Gemeinderat


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