Auflage Gemeindeversammlungsprotokoll

  25.06.2026 Heiligenschwendi

Gemäss Art. 83 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2026 ab 26. Juni während dreissig Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Heiligenschwendi, 22. Juni 2026
Der Gemeinderat


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