Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  29.06.2023 Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Verpflichtungskredites für eine gebundene Ausgabe von Fr. 303 000.– zulasten der Erfolgsrechnungen 2023 und 2024 (Spezialfinanzierung Werterhalt Finanzvermögen) für die Projektierung Teilsanierung Hofstettenstrasse 15B «Sulzberger-Gebäude».

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 22. Juni 2023

Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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