Baupublikation Uttigen

  06.07.2023 Uttigen, Baupublikationen

Bauherrschaft: Barbara Schweizer, Kilchenmattweg 2a, 3628 Uttigen.
Projektverfasser: Peter Straubhaar, Kilchenmattweg 2, 3628 Uttigen.
Bauvorhaben: Anbau Glasdach ohne Seitenwände, abgestützt auf Stahlstützen.
Standort / Parzelle: Kilchenmattweg 2, Parzelle Nr. 26.
Zone: Wohn- und Arbeitszone WA2.
Ausnahmen: Art. 18m Eisenbahngesetz EBG.
Gewässerschutz: Versickerung Dachwasser auf Parzelle Nr. 804.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. August 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Die Unterlagen können auch via eBau (Auflage und Bekanntmachung) eingesehen werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Uttigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG.). Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.

Uttigen, 6. Juli 2023

Bauverwaltung Uttigen


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