Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Dorfmitte»
Delegiertenversammlung Dienstag, 24. Juni 2025, 20.00 Uhr, Mühle Schüür, Mühlestrasse 14E, 3634 Thierachern
Delegiertenversammlung Dienstag, 24. Juni 2025, 20.00 Uhr, Mühle Schüür, Mühlestrasse 14E, 3634 Thierachern
Mittwoch, 11. Juni 2025, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude am Auweg 23
Ordentliche Burgergemeindeversammlung Freitag, 23. Mai 2025, 19.00 Uhr, im Musiklokal Grüeneblätz, Uttigen mit Nachtessen
Mittwoch, 11. Juni 2025, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude am Auweg 23
Gemäss Art. 98 des Organisationsreglements der Gemeinde Uttigen (OgR) wird das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens acht Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Am 30. November finden die Gemeindewahlen für die kommende Legislatur 2026 – 2029 statt. Gemäss Artikel 4 des Organisationsreglements der Gemeinde Uttigen (OgR) wählen die Stimmberechtigten im Majorzwahlverfahren den Gemeinde- und Gemeinderatspräsidenten in einer Person.
Sie können Ihre Grünabfälle gegen einen Unkostenbeitrag entsorgen.
Ordentliche Burgergemeindeversammlung Freitag, 23. Mai 2025, 19.00 Uhr, im Musiklokal Grüeneblätz, Uttigen mit Nachtessen
Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Aufgrund des diesjährigen Personalausflugs bleibt die Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 27. März, geschlossen. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. Die Gemeindeverwaltung
Am Mittwoch, 23. April 2025, 20.00 Uhr, findet im Mehrzweckgebäude am Auweg 23 eine ausserordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Uttigen statt.
Aufgrund des diesjährigen Personalausflugs bleibt die Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 27. März, geschlossen. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. Die Gemeindeverwaltung
Am Mittwoch, 23. April 2025, 20.00 Uhr, findet im Mehrzweckgebäude am Auweg 23 eine ausserordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Uttigen statt.
Der Gemeinderat Uttigen bringt die Unterlagen der Verkehrsberuhigung «Hinterer Auweg» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Der Gemeinderat Uttigen bringt die Unterlagen der Verkehrsberuhigung «Hinterer Auweg» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV Der Gemeinderat von Uttigen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Dorfmitte» am 11. Februar 2025 beschlossen.