Einwohnergemeindeversammlung
07.05.2026 UttigenDonnerstag, 11. Juni 2026, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude am Auweg 23
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2025 – Genehmigung
2. Verpflichtungskredit Gemeindeanteil Ersatz Trinkwasserleitung WGB im Bereich Dorfstrasse & Hübeli – Genehmigung
3. Nachkredit zum Verpflichtungskredit Unterfluranlage beim VOLG infolge Grundwasser – Genehmigung
4. Totalrevision Schulreglement zum neuen Bildungs- und Tagesschulreglement – Genehmigung
5. Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen: Bühlweg 1, altes Schulhaus
6. Verschiedenes / Orientierungen
Anschliessend an die Gemeindeversammlung: Präsentation und Apéro zum 100-jährigen Jubiläum der Turmuhr altes Schulhaus.
Auflage / Information
Sämtliche Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf und sind ebenfalls auch auf der Homepage der Gemeinde verfügbar. Im Gemeindeblatt Mai 2026, welches in alle Haushalte in Uttigen verteilt wird, orientiert der Gemeinderat über die Geschäfte der Gemeindeversammlung (Botschaft).
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Uttigen wohnhaft sind.
Der Gemeinderat
