Beschlüsse des Stadtrates
13.07.2023 ThunDonnerstag, 6. Juli 2023, 17.15 Uhr,
Rathaus, Thun
1. Reglement über das Jugendparlament (RJP; SSG 142.1). Neuer Erlass; Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 16. Juni 2023
beschliesst:
1. Genehmigung des Reglements über das Jugendparlament (RJP; SSG 142.1).
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Café Bar Mokka. Verpflichtungskredit für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 188 000.– inkl. MwSt für die Jahre 2024 bis 2027; Rückweisung des Geschäftes Das Geschäft wird vom Stadtrat zurückgewiesen.
3. Dringliche Motion M 03/2023 betreffend Leistungsvertrag Mokka; SVP-Fraktion vom 11. Mai 2023; dringliche Beantwortung. Kenntnisnahme vom Rückzug der Motion
Die Motion wurde durch die Urheberschaft zurückgezogen. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von diesem Rückzug.
4. Motion M 01/2023 betreffend Suppleant/innensystem für den Stadtrat; Manon Jaccard (SP), Michelle Marbach (Grüne), Thomas Lanz (Grüne), Nicole Krenger (GLP), Nicolas Glauser (GLP), Jonas Baumann (EVP), Fraktionen SP und Grüne vom 16. Februar 2023; Beantwortung
Die Motion wird abgelehnt.
5. Motion M 02/2023 betreffend Senkung des Steuerfusses von bisher 1.72 auf 1.62; Mark van Wijk (FDP), Valentin Borter (SVP), Thomas Bieri (SVP), Fraktion FDP/Die Mitte, SVP-Fraktion vom 11. Mai 2023; Beantwortung
Die Motion wird von der Urheberschaft in ein Postulat umgewandelt und als erheblich erklärt.
6. Postulat P 04/2023 betreffend Anpassung Vorgaben für Mehrweggeschirr- und Pfandpflicht an die Gastgewerbeverordnung des Kantons Bern; Fraktion FDP/Die Mitte, Fraktion SVP und Mitunterzeichnende vom 16. Februar 2023; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
7. Interpellation I 01/2023 betreffend Sportstättenbauten in Thun; Peter Aegerter (SVP), SVP-Fraktion vom 16. Februar 2023; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 7 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft 1, Ziffer 1, ist gemäss Artikel 38 litera a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun, oder stadtkanzlei @thun.ch).
Thun, 7. Juli 2023
Stadtkanzlei Thun
Bruno Huwyler Müller
Stadtschreiber
