Baupublikation Thun
13.07.2023 Thun, Baupublikationen-Gesuchsteller: Bernhard Zaugg, Sonnmattweg 4, 3604 Thun.
Projektverfasser: Bernhard Zaugg, Sonnmattweg 4, 3604 Thun.
Standort / Parzelle: Bucholzstrasse 132 b, Parzelle Nr. 5224 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002: Landwirtschaftszone LWZ, Landschaftsbildgebiet.
Zone BR 202X: Landwirtschaftszone LWZ, Landschaftsentwicklungsgebiet.
Bauvorhaben: Aufstellen kleines Bienenhaus am Waldrand.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG). Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 RPG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone B.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
14. August 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0282
eBau-Nr. 2023-7258
Thun, 7. Juli 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
