Öffentliche Planauflage
13.07.2023 ThunGeringfügige Änderung der baurechtlichen Grundordnung betreffend Überbauungsordnung (UeO) «Schorenstrasse»
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Unterlagen können während 30 Tagen, vom 14. Juli bis 28. August, von Montag bis Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens Montag, 28. August, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, einzureichen.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 81 | planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.
Thun, 5. Juli 2023
Der Gemeinderat
