Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG
13.07.2023 Forst-LängenbühlRevision der baurechtlichen Grundordnung
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die am 5. Juni 2023 durch die Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen im Zonenplan zur öffentlichen Auflage:
– Änderungen des Zonenplans Teilplan Nord «Forst» und des Zonenplans Teilplan Süd «Längenbühl» bezüglich Darstellung der Arbeitszone
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 6. Juli bis 6. August, in der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Forst-Längenbühl einzureichen.
Forst-Längenbühl, 3. Juli 2023
Der Gemeinderat
