Samstag, 1. August ab 20.00 Uhr beim Mehrzweckgebäude
Samstag, 1. August ab 20.00 Uhr beim Mehrzweckgebäude
Die nächste Papiersammlung findet am Dienstag, 28. Juli, statt. Bitte beachten Sie, dass nur Papier und kein Karton gesammelt wird. Unsachgemässe Entsorgung verursacht zusätzlichen Aufwand. Die entsprechenden Kosten können dem Verursacher auferlegt werden.
Gemäss Art. 19 Abs. 3 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) der Gemeinde Forst-Längenbühl gibt der Gemeinderat die Urnenwahl mindestens neun Wochen vor der Wahl bekannt.
Gemäss Hundegesetz des Kantons Bern sowie dem Gebührenreglement der Gemeinde Forst-Längenbühl ist für jeden Hund, der am 1. August mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Diese beträgt unverändert Fr. 50.– pro Hund.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat Forst-Längenbühl am 10. Juni 2026 beschlossene 2. Teilrevision per 1. August 2026 in Kraft tritt.
Gemäss Art. 19 Abs. 3 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) der Gemeinde Forst-Längenbühl gibt der Gemeinderat die Urnenwahl mindestens neun Wochen vor der Wahl bekannt.
Gemäss Art. 46 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 29. Mai 2006 ist das Gemeindeversammlungsprotokoll öffentlich aufzulegen.
Montag, 8. Juni 2026, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl Dittligegg 1 A, 3636 Längenbühl
Die nächste Kartonsammlung findet am Dienstag, 9. Juni statt. Bitte beachten Sie, dass nur Karton und kein Papier gesammelt wird. Unsachgemässe Entsorgung verursacht zusätzlichen Aufwand. Die entsprechenden Kosten können dem Verursacher auferlegt werden.
Gemäss der Elternumfrage Anfang des Jahres besteht genügend Interesse, so dass die Tagesschule Forst-Längenbühl das Modul vom Dienstagmittag ab 1. August unter der Voraussetzung, dass mindestens zehn Kinder für dieses Modul definitiv angemeldet werden, anbieten kann.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat Forst-Längenbühl am 20. Mai 2026 beschlossene Tagesschulverordnung per 1. August 2026 in Kraft tritt.
Delegiertenversammlung Dienstag, 16. Juni 2026, 20.00 Uhr, Mühle Schüür, Mühlestrasse 14E, 3634 Thierachern
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Delegiertenversammlung Dienstag, 16. Juni 2026, 20.00 Uhr, Mühle Schüür, Mühlestrasse 14E, 3634 Thierachern
Montag, 8. Juni 2026, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl Dittligegg 1 A, 3636 Längenbühl
Die nächste Papiersammlung findet Dienstag, 12. Mai statt. Bitte beachten Sie, dass nur Papier und kein Karton gesammelt wird. Unsachgemässe Entsorgung verursacht zusätzlichen Aufwand. Die entsprechenden Kosten können dem Verursacher auferlegt werden.