Hundetaxe 2026

  16.07.2026 Forst-Längenbühl

Gemäss Hundegesetz des Kantons Bern sowie dem Gebührenreglement der Gemeinde Forst-Längenbühl ist für jeden Hund, der am 1. August mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Diese beträgt unverändert Fr. 50.– pro Hund.

Hunde, die bisher in der Gemeinde Forst-Längenbühl nicht registriert sind, müssen von ihren Halterinnen und Haltern bis spätestens 31. Juli bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten im August die Rechnung für die diesjährige Hundetaxe.

Wir weisen darauf hin, dass gemäss eidgenössischer Gesetzgebung seit 1. Januar 2007 sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein müssen.

Verkauf, Tod des Hundes, Adressänderungen sowie Wegzug der Halterinnen und Halter sind neben der Gemeinde auch über www.amicus.ch oder telefonisch unter 0848 777 100 zu melden.
Die Gemeindeverwaltung


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