Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Juni
18.06.2026 Forst-LängenbühlGemäss Art. 46 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 29. Mai 2006 ist das Gemeindeversammlungsprotokoll öffentlich aufzulegen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2026 kann ab 18. Juni während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Forst-Längenbühl einzureichen.
Der Gemeinderat
