Mit Publikationen im Thuner Amtsanzeiger vom 11. und 18. September wurde die Frist bis 13. Oktober für die Eingabe von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen 2026 – 2029 bekannt gegeben.
Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr, Turnhalle der Mehrzweckanlage Höfen
Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Der Gemeinderat hat am 21. Oktober 2025 das total revidierte Personalreglement genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf 1. Januar 2026 unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist.
Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 21. Oktober 2025 in Anwendung von Artikel 11 Abs. 4 und 28 ff. des Organisationsreglements einen Verpflichtungskredit im Umfang von Fr. 70 000.– für die Erstellung eines Fussweges im Bereich Schindlern, Gbbl. 563, Höfen, genehmigt.
Burgergemeindeversammlung Mittwoch, 3. Dezember 2025, 20.00 Uhr, im Schulhaus Niederstocken, Mehrzweckraum
Ordentliche Burgergemeindeversammlung Mittwoch, 3. Dezember 2025, 20.00 Uhr, im Sitzungszimmer des ehemaligen Schulhauses Oberstocken (Hübeli)
Sperrgut-, Eisen- und Altölsammlung Montag, 13. Oktober, 17.00 –19.00 Uhr, Sammelstelle ehemaliges Feuerwehrmagazin, Niederstocken. Die Gebührenmarken für das Sperrgut können vorgängig bei der Gemeindeverwaltung oder direkt vor Ort bezogen werden.
Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken
Anlässlich der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen vom 16. Dezember 2025 finden Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 statt.
Anlässlich der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen vom 16. Dezember 2025 finden Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 statt.
Feuerwehr Thierachern-Regio (Gemeinden Thierachern, Uebeschi und Stocken-Höfen) Die Teilnahme ist für alle feuerwehrdienstpflichtigen Personen mit Jahrgang 2005 sowie für neu zugezogene Personen (Zuzug seit dem 1. August 2024) obligatorisch.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 genehmigte Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR) in Rechtskraft erwachsen ist.