Verbote

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 598 und 2690 (Allmendstrasse 92 und 94) lässt hiermit die Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 598 und 2690 (Allmendstrasse 92 und 94) lässt hiermit die Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1931 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1931 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 892 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 892 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 1175 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 1175 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Homberg Gbbl-Nr. 340 lässt hiermit die Gebäude und Bauten sowie das Parkplatzareal und die sonstige Umgebung des Grundstücks gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit einem unbefristeten Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Homberg Gbbl-Nr. 340 lässt hiermit die Gebäude und Bauten sowie das Parkplatzareal und die sonstige Umgebung des Grundstücks gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit einem unbefristeten Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

«Die Eigentümerin des Grundstücks Thierachern-Grundbuchblatt Nr. 594 lässt das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

«Die Eigentümerin des Grundstücks Thierachern-Grundbuchblatt Nr. 594 lässt das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 1563, 1663, 1664, 1665, 2478 und 2479 lassen hiermit die vor Ort gekennzeichneten Besucherparkplätze sowie die Privatparkplätze der Liegenschaft Dorfstrasse 80, 3661 Uetendorf, gegen jede Besitzesstörung (u.a. Sachbeschädigung ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 1563, 1663, 1664, 1665, 2478 und 2479 lassen hiermit die vor Ort gekennzeichneten Besucherparkplätze sowie die Privatparkplätze der Liegenschaft Dorfstrasse 80, 3661 Uetendorf, gegen jede Besitzesstörung (u.a. Sachbeschädigung ...
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Richterliches Verbot

Die Miteigentümer/innen des Grundstücks 939.1 Steffisburg 1 Grundbuchblatt Nr. 3331 (Miteigentümergemeinschaft), selbständiges und dauerndes Baurecht lastend auf den Grundstücken 939.1 Steffisburg 1 Grundbuchblatt-Nr. 3327 und 3328, lassen das genannte Grundstück gegen ...
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Richterliches Verbot

Die Miteigentümer/innen des Grundstücks 939.1 Steffisburg 1 Grundbuchblatt Nr. 3331 (Miteigentümergemeinschaft), selbständiges und dauerndes Baurecht lastend auf den Grundstücken 939.1 Steffisburg 1 Grundbuchblatt-Nr. 3327 und 3328, lassen das genannte Grundstück gegen ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Steffisburg 1 Gbbl.-Nr. 4589 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Steffisburg 1 Gbbl.-Nr. 4589 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 348 verbietet jede Besitzes Zerstörung, insbesondere das Betreten und Befahren des betreffenden Grundstücks (ausgenommen sind diejenigen, die das Recht der Dienstbarkeit innehaben), sowie das Anhalten sowie Parkieren von ...
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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 348 verbietet jede Besitzes Zerstörung, insbesondere das Betreten und Befahren des betreffenden Grundstücks (ausgenommen sind diejenigen, die das Recht der Dienstbarkeit innehaben), sowie das Anhalten sowie Parkieren von ...
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Gerichtliches Verbot

Die Grundeigentümerin der Liegenschaften Auweg 23 und 25 (Schulanlagen), 3628 Uttigen, Uttigen-Grundbuchblatt Nr. 445, lässt hiermit ihre vorstehende Besitzung gegen Störungen jeder Art richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Grundeigentümerin der Liegenschaften Auweg 23 und 25 (Schulanlagen), 3628 Uttigen, Uttigen-Grundbuchblatt Nr. 445, lässt hiermit ihre vorstehende Besitzung gegen Störungen jeder Art richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Miteigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4587 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Miteigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4587 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg 10, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4591 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg 10, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4591 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg 8, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4590 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg 8, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4590 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin (Stockwerkeigentümergemeinschaft) des Grundstücks Uetendorf Grundbuchblatt-Nr. 1300 (Fliederweg 2 + 4) lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen. Verboten sind insbesondere das unbefugte Abstellen und Parkieren von ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin (Stockwerkeigentümergemeinschaft) des Grundstücks Uetendorf Grundbuchblatt-Nr. 1300 (Fliederweg 2 + 4) lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen. Verboten sind insbesondere das unbefugte Abstellen und Parkieren von ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundstückblatt Nr. 458-1 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundstückblatt Nr. 458-1 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerschaft des Grundstücks Uttigen 1 (Uttigen) 885.1 / 268 auf dem Uttiggut 1–5 in 3628 in Uttigen lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerschaft des Grundstücks Uttigen 1 (Uttigen) 885.1 / 268 auf dem Uttiggut 1–5 in 3628 in Uttigen lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstückes Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 1185 lässt hiermit dasselbe gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstückes Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 1185 lässt hiermit dasselbe gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1605, Bernstrasse 13, lassen das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1605, Bernstrasse 13, lassen das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümer des Grundstücks Sigriswil-Grundbuchblatt Nr. 4593 lassen das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümer des Grundstücks Sigriswil-Grundbuchblatt Nr. 4593 lassen das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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