Verbote

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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 216 (Mühleweg 8, 3612 Steffisburg und Unterdorfstrasse 13, 3612 Steffisburg) lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 216 (Mühleweg 8, 3612 Steffisburg und Unterdorfstrasse 13, 3612 Steffisburg) lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Rechnungsruf zur Aufnahme des öffentlichen Inventars, Nachlass Schlup Peter

Verstorbene Person: Schlup Peter Heimatort: Rapperswil BE Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 17. November 1944 Todesdatum: 2. August 2025 Wohnhaft gewesen: Gurnigelweg 18, 3612 Steffisburg Angaben zum Rechnungsruf: Über den Nachlass des aufgeführten Erblassers wurde die Aufnahme ...
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Rechnungsruf zur Aufnahme des öffentlichen Inventars, Nachlass Schlup Peter

Verstorbene Person: Schlup Peter Heimatort: Rapperswil BE Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 17. November 1944 Todesdatum: 2. August 2025 Wohnhaft gewesen: Gurnigelweg 18, 3612 Steffisburg Angaben zum Rechnungsruf: Über den Nachlass des aufgeführten Erblassers wurde die Aufnahme ...
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Betriebshelferdienst Region Thun

Der Betriebshelferdienst kann nach Möglichkeit landwirtschaftlichen Betrieben gut ausgebildete Betriebshilfen zur Verfügung stellen. Bei Krankheit, Unfall, Militärdienst, Arbeitsüberlastung und Ferien können bei Christa Reusser, Burghalten 13, 3623 Teuffenthal, Tel. 079 285 ...
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Betriebshelferdienst Region Thun

Der Betriebshelferdienst kann nach Möglichkeit landwirtschaftlichen Betrieben gut ausgebildete Betriebshilfen zur Verfügung stellen. Bei Krankheit, Unfall, Militärdienst, Arbeitsüberlastung und Ferien können bei Christa Reusser, Burghalten 13, 3623 Teuffenthal, Tel. 079 285 ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Reutigen 2 (Zwieselberg)-Grundbuchblatt Nr. 225 (Gebäude Glütsch 8, 8a und 8b) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Reutigen 2 (Zwieselberg)-Grundbuchblatt Nr. 225 (Gebäude Glütsch 8, 8a und 8b) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Wattenwil-Grundbuchblatt Nr. 696 (Bälliz 1) lässt hiermit das Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Wattenwil-Grundbuchblatt Nr. 696 (Bälliz 1) lässt hiermit das Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 Gbbl-Nr. 3423 (Bälliz 1, 3600 Thun) lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 Gbbl-Nr. 3423 (Bälliz 1, 3600 Thun) lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen) Grundbuchblatt Nr. 5127 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen) Grundbuchblatt Nr. 5127 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Grundstücke Uetendorf-Gbbl. Nr. 167, 462, 581, 896, 934, 1448, 2108 und 2538, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Grundstücke Uetendorf-Gbbl. Nr. 167, 462, 581, 896, 934, 1448, 2108 und 2538, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Grundstücke Uttigen 1 (Uttigen)-Grundbuchblatt Nr. 17 und 409 lässt hiermit die beiden Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Grundstücke Uttigen 1 (Uttigen)-Grundbuchblatt Nr. 17 und 409 lässt hiermit die beiden Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Freienhof Thun AG als Eigentümerin der Parzelle Thun 1 Gbbl.-Nr. 682, lässt das vorgenannte Grundstück an der Freienhofgasse 3 unbefristet gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Freienhof Thun AG als Eigentümerin der Parzelle Thun 1 Gbbl.-Nr. 682, lässt das vorgenannte Grundstück an der Freienhofgasse 3 unbefristet gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Nutzniesser des Grundstücks Thun 1 (Thun) Gbbl. Nr. 953 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Der Nutzniesser des Grundstücks Thun 1 (Thun) Gbbl. Nr. 953 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg)-Gbbl. Nr. 2566 an der Bernstrasse 23, 3613 Steffisburg, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg)-Gbbl. Nr. 2566 an der Bernstrasse 23, 3613 Steffisburg, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 Gbbl.-Nr. 2716 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 Gbbl.-Nr. 2716 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Die Eigentümerin des Grundstücks Reutigen 2 (Zwieselberg)-Grundbuchblatt Nr. 225 (Gebäude Glütsch 8, 8a und 8b) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Die Eigentümerin des Grundstücks Reutigen 2 (Zwieselberg)-Grundbuchblatt Nr. 225 (Gebäude Glütsch 8, 8a und 8b) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Amsoldingen-Grundbuchblatt Nr. 189 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Der Eigentümer des Grundstücks Amsoldingen-Grundbuchblatt Nr. 189 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Liegenschaften Goldiwilstrasse 6 – 8, 3600 Thun, Grundbuchblatt Nr. 4419, lässt hiermit diese gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Bauberechtigte (Coop Pronto AG) des Grundstücks Thun 1 (Thun) Grundbuchblatt-Nr. 1828, Allmendstrasse 38, 3600 Thun, lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Die Bauberechtigte (Coop Pronto AG) des Grundstücks Thun 1 (Thun) Grundbuchblatt-Nr. 1828, Allmendstrasse 38, 3600 Thun, lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Sigriswil Grundbuchblatt-Nr. 5292 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem Verbot belegen.

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Der Eigentümer des Grundstücks Sigriswil Grundbuchblatt-Nr. 5292 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 435 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Die Eigentümerin des Grundstücks Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 435 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin resp. Baurechtsnehmerin der Grundstücke Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nm. 5183 und 5218 lässt die genannten Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin resp. Baurechtsnehmerin der Grundstücke Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nm. 5183 und 5218 lässt die genannten Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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