Gerichtliches Verbot
08.10.2026
Verbote
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 1118 an der Gwattstrasse 18, 3604 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Gerichtliches Verbot
08.10.2026
Verbote
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 1118 an der Gwattstrasse 18, 3604 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Bootsüberwinterung beim Strandbad und auf dem Kiesparkplatz Lachen (uferseitig, markiert)
01.10.2026
Verbote
Das Auswassern findet an folgenden Daten statt: Mittwoch, 21. Oktober, 15.00 bis 17.00 Uhr (ohne Kran) Samstag, 24. Oktober, 7.00 bis 13.00 Uhr, Lachenwiese bis ca. 10.00 Uhr (mit Kran)
Bootsüberwinterung beim Strandbad und auf dem Kiesparkplatz Lachen (uferseitig, markiert)
01.10.2026
Verbote
Das Auswassern findet an folgenden Daten statt: Mittwoch, 21. Oktober, 15.00 bis 17.00 Uhr (ohne Kran) Samstag, 24. Oktober, 7.00 bis 13.00 Uhr, Lachenwiese bis ca. 10.00 Uhr (mit Kran)
Richterliches Verbot
01.10.2026
Verbote
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 623 am Stöckliweg 18, 3604 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
01.10.2026
Verbote
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 623 am Stöckliweg 18, 3604 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
01.10.2026
Verbote
Die Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 2863 und 589 an der Mittleren Strasse 89, Nünenenstrasse 35, 35a, 36, 37, 38, Gantrischstrasse 30, 30a, 39b, 39c und an der Bürglenstrasse 22 und 24, 3600 Thun, lässt hiermit die gesamten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung ...
Richterliches Verbot
01.10.2026
Verbote
Die Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 2863 und 589 an der Mittleren Strasse 89, Nünenenstrasse 35, 35a, 36, 37, 38, Gantrischstrasse 30, 30a, 39b, 39c und an der Bürglenstrasse 22 und 24, 3600 Thun, lässt hiermit die gesamten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung ...
Richterliches Verbot
17.09.2026
Verbote
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 944, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
17.09.2026
Verbote
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 944, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
17.09.2026
Verbote
Die Eigentümerin der Grundstücke Steffisburg 1 (Steffisburg)-Gbbl. Nr. 777 und 358, lässt hiermit die gesamten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
17.09.2026
Verbote
Die Eigentümerin der Grundstücke Steffisburg 1 (Steffisburg)-Gbbl. Nr. 777 und 358, lässt hiermit die gesamten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
17.09.2026
Verbote
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 4405 an der Seestrasse 7, 3600 Thun, lässt hiermit das Grundstück ab dem Signal «Allgemeines Fahrverbot» gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
17.09.2026
Verbote
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 4405 an der Seestrasse 7, 3600 Thun, lässt hiermit das Grundstück ab dem Signal «Allgemeines Fahrverbot» gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
03.09.2026
Verbote
Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg)-Gbbl. Nr. 4133 an der Hombergstrasse 2g, 3612 Steffisburg, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
03.09.2026
Verbote
Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg)-Gbbl. Nr. 4133 an der Hombergstrasse 2g, 3612 Steffisburg, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
03.09.2026
Verbote
Die Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl. Nr. 567, 213 und 2874, Mittlere Strasse 14, 14A und 16, 3600 Thun, lässt hiermit dieselben gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
Richterliches Verbot
03.09.2026
Verbote
Die Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl. Nr. 567, 213 und 2874, Mittlere Strasse 14, 14A und 16, 3600 Thun, lässt hiermit dieselben gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
Gerichtliches Verbot
03.09.2026
Verbote
Die Eigentümerschaft des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 738 am Scherzligweg 18a und der Schulhausstrasse 13, 3600 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Gerichtliches Verbot
03.09.2026
Verbote
Die Eigentümerschaft des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 738 am Scherzligweg 18a und der Schulhausstrasse 13, 3600 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
23.07.2026
Verbote
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 299 an der Langestrasse 52–56b, 3603 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
23.07.2026
Verbote
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 299 an der Langestrasse 52–56b, 3603 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Gerichtliches Verbot
18.06.2026
Verbote
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft Elsterweg 13 –13B, 3603 Thun, Grundstück Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 3480, lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Gerichtliches Verbot
18.06.2026
Verbote
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft Elsterweg 13 –13B, 3603 Thun, Grundstück Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 3480, lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
28.05.2026
Verbote
Die Genossenschaft Migros Aare als Baurechtsnehmerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen) – Gbbl. Nr. 5074 lässt hiermit den Besitz der Genossenschaft Migros Aare, dem Panorama-Center Thun Süd gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
Richterliches Verbot
28.05.2026
Verbote
Die Genossenschaft Migros Aare als Baurechtsnehmerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen) – Gbbl. Nr. 5074 lässt hiermit den Besitz der Genossenschaft Migros Aare, dem Panorama-Center Thun Süd gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
Richterliches Verbot
28.05.2026
Verbote
Die Genossenschaft Migros Aare als Alleineigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun) – Gbbl. Nr. 3158 lässt hiermit den Besitz der Genossenschaft Migros Aare, dem Zentrum Oberland gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
Richterliches Verbot
28.05.2026
Verbote
Die Genossenschaft Migros Aare als Alleineigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun) – Gbbl. Nr. 3158 lässt hiermit den Besitz der Genossenschaft Migros Aare, dem Zentrum Oberland gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
Richterliches Verbot
07.05.2026
Verbote
Unberechtigten wird das Abstellen und Parkieren von Motorfahrzeugen aller Art auf der Parzelle Thun 1 Gbbl.-Nr. 682, Freienhofgasse 3 in Thun, oberirdisch entlang des Aarequais und im Bereich der Hotelvorfahrt, auch nachts und an Sonnund Feiertagen, verboten.
Richterliches Verbot
07.05.2026
Verbote
Unberechtigten wird das Abstellen und Parkieren von Motorfahrzeugen aller Art auf der Parzelle Thun 1 Gbbl.-Nr. 682, Freienhofgasse 3 in Thun, oberirdisch entlang des Aarequais und im Bereich der Hotelvorfahrt, auch nachts und an Sonnund Feiertagen, verboten.
Gerichtliches Verbot
07.05.2026
Verbote
Der Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 2713 und 2714 (Schiffmatte) lässt hiermit die Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Gerichtliches Verbot
07.05.2026
Verbote
Der Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 2713 und 2714 (Schiffmatte) lässt hiermit die Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Gerichtliches Verbot
07.05.2026
Verbote
Die Eigentümerin des Grundstückes Sigriswil Gbbl-Nr. 1365 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
Gerichtliches Verbot
07.05.2026
Verbote
Die Eigentümerin des Grundstückes Sigriswil Gbbl-Nr. 1365 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
Gerichtliches Verbot
30.04.2026
Verbote
Die MIS – Meister Immo Service GmbH als Eigentümerin des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg) Grundbuchblatt-Nr. 4551 mit den Gebäuden Gummweg 118 und Gummweg 118A, lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot beleg ...
Gerichtliches Verbot
30.04.2026
Verbote
Die MIS – Meister Immo Service GmbH als Eigentümerin des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg) Grundbuchblatt-Nr. 4551 mit den Gebäuden Gummweg 118 und Gummweg 118A, lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot beleg ...
Richterliches Verbot
02.04.2026
Verbote
Der Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 909 an der Marienstrasse 34 und 36, 3604 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
02.04.2026
Verbote
Der Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 909 an der Marienstrasse 34 und 36, 3604 Thun, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
26.03.2026
Verbote
Die Eigentümer des Grundstücks Stocken-Höfen 1 (Höfen)-Grundbuchblatt Nr. 742 (Stockhornstrasse Nr. 12) lassen das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Richterliches Verbot
26.03.2026
Verbote
Die Eigentümer des Grundstücks Stocken-Höfen 1 (Höfen)-Grundbuchblatt Nr. 742 (Stockhornstrasse Nr. 12) lassen das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.